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Reifensuchmaschine > Infoseiten zu Winterreifen > Winterreifenpflicht

Winterreifenpflicht in Österreich

Winterreifenpflicht Österreich

Für Österreich besteht eine Winterreifenpflicht zwischen dem 1. November und dem 15. April, sobald Eis und Schnee oder Schneematsch auf der Straße liegen.

Gemäß Kraftfahrgesetz dürfen PKW, Kombifahrzeuge und LKW bis 3,5 t zwischen 1. November und 15. April bei Schnee-, Matsch oder Eisfahrbahn nur mit Winterreifen an allen Rädern (in einigen Fällen mit Schneeketten) in Betrieb genommen werden.

Bei trockener oder regennasser Fahrbahn sind Sommerreifen auch während der Wintermonate erlaubt.

Die Verwendung von Schneeketten auf den Antriebsrädern (in Verbindung mit Sommerreifen) bei geschlossener Schnee- oder Eisschicht auf der Fahrbahn ist zulässig.

Strafrahmen
Wer sich nicht an diese Bestimmungen hält, muss mit einem Organmandat in Höhe von 35.- Euro rechnen. Sollte von einem Fahrzeug ohne Winterausrüstung eine Gefährdung ausgehen, sind Verwaltungsstrafen bis zu 5.000.-Euro vorgesehen. Überdies kann ungeeignete Bereifung zu Problemen mit der Versicherung führen.

M+S-Kennzeichnung kontra Schneeflocken-Symbol
Ein Winterreifen für alpine Regionen sollte neben der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestprofiltiefe von vier Millimetern eine weichere Lauffläche und ein spezielles Profil haben. Die M+S-Kennzeichnung sagt darüber nur wenig aus. Eine bessere Orientierungshilfe bietet das Schneeflocken-Symbol (oder Schneeflocke im Berg-Symbol). Ein so gekennzeichneter Reifen bremst auf Schnee um mindesten sieben Prozent besser. Ein Winterreifen für die Alpenländer sollte daher zusätzlich zur M+SKennzeichnung auch das Schneeflocken-Symbol tragen.

Richtiger Zeitpunkt für den Reifenwechsel
Als beste Faustregel zum Wechsel von Sommerreifen auf Winterreifen hat sich gezeigt, Winterreifen im Oktober montieren und bis Ostern fahren.

Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit - siehe Haftungsausschluss im Impressum!
 
Winterreifenpflicht im Ausland

Gibt es eine Winterreifenpflicht im Ausland?

Winterreifenpflicht Belgien / Niederlande / Luxemburg:
Belgien, die Niederlande und Luxemburg gelten nicht unbedingt als Wintersportländer. Den-noch sollten Winterreifen montiert sein: In den bergigen Regionen an der deutschen Grenze ist Schnee vorprogrammiert, und in den anderen Teilen unserer westlichen Nachbarländer herrschen im Winter Minustemperaturen – ohne Winterreifen werden die Bremswege lang und länger. Eine Winterreifenpflicht gibt es nicht, Spikes sind verboten.

Winterreifenpflicht Dänemark:
Die Dänen kennen keine Winterreifenpflicht, doch die Umrüstquote ist hoch. Spikes sind erlaubt, haben aber keine Bedeutung im Straßenverkehr. Schon alleine wegen der niedrigen Temperaturen im winterlichen Dänemark sind Winterreifen bei der Einreise anzuraten.

Winterreifenpflicht Estland:
Winterreifenpflicht ist vom 1. Dezember bis Ende März – je nach Wetterlage kann die Winterreifenpflicht allerdings schon eher vorgeschrieben oder nach hinten verlängert werden. Spikes sind nicht zugelassen.

Winterreifenpflicht Finnland:
In Finnland gilt uneingeschränkt vom 1. Dezember bis Ende Februar Winterreifenpflicht, die seit 1999 auch ausländische Fahrzeuge einschließt.

Winterreifenpflicht Frankreich:
Winterreifenpflicht herrscht in Frankreich nicht, kann jedoch auf Gebirgsstraßen durch Schilder "pneus neige" angeordnet werden. Schneeketten können auf bestimmten Strecken obligatorisch sein. Pkw dürfen auch mit Spike-Reifen bestückt werden (von Anfang November bis Ende März, dann 90 km/h außerorts, 50 km/h innerorts). Eine Plakette am Wagen muss auf die Spikes hinweisen. Trotz fehlender Winterreifenpflicht: Gerade in den französischen Alpen sollte man auf keinen Fall ohne Winterreifen unterwegs sein.

Winterreifenpflicht Italien:
Es gibt streckenweise Winterreifenpflicht. Wer mit Spikes fahren möchte, muss sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten (90 km/h außerorts und 50 km/h innerorts). Der Winterurlaub in Italien sollte auf keinen Fall ohne Winterreifen angetreten werden.

Winterreifenpflicht in Lettland:
In Lettland gilt eine Winterreifenpflicht vom 1. Dezember bis Ende März.

Winterreifenpflicht Litauen:
Hier gilt die Winterreifenpflicht – vom 1. November bis 1. April.

Winterreifenpflicht Norwegen:
Für ausländische Fahrzeuge sind in Norwegen Winterreifen nicht zwingend vorgeschrieben, obwohl sie dringend empfohlen werden. Generell sind alle Autofahrer verpflichtet, ihre Fahrzeuge der Witterung angemessen zu bereifen und - wenn nötig - auch Schneeketten mitzuführen. An Winterreifen kommt man also auch in Norwegen nicht vorbei.

Winterreifenpflicht Polen:
Winterreifen in Polen in den Wintermonaten zwingend vorgeschrieben.Im Land sind kaum Winterdienste ohne sichere Winterreifen ist man mit großem Risiko unterwegs.

Winterreifenpflicht Schweden:
Auch in Schweden sind Winterreifen in der kalten Jahreszeit für ausländische Fahrzeuge nicht vorgeschrieben, wohl aber für inländische. Von 01.Dezember bis 31.März! Ins Land der Elche ohne Winterreifen zu fahren, ist mit dem Auto nicht empfehlenswert, da viele Straßen nicht gestreut werden. Eine Schaufel darf nicht aus der Winterausrüstung fehlen.

Winterreifenpflicht Schweiz:
Eine grundsätzliche Winterreifenpflicht gibt es auch in der Schweiz nicht. Dennoch ist die Verwendung von Winterreifen empfehlenswert, da im Falle eines Unfalls mit Sommerreifen, eine Mithaftung in Betracht kommt. Die Schweizer Vollkaskoversicherung leistet in solchen Fällen nicht. Beim Steckenbleiben mit ungeeigneter Bereifung gibt es erhebliche Strafen. Schneeketten und Spikes sind optional, können aber auch durch Schilder vorgeschrieben werden (auch an Allrad-Fahrzeugen). Die meisten Autobahnen in der Schweiz dürfen nicht mit Spikes befahren werden. Mit Spikes gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h außerorts bzw. 50 km/h innerorts. Winterreifen gehören in der Schweiz also zum guten Ton.

Winterreifen Slowenien:
In Slowenien gilt vom 15. November bis zum 15. März eine Winterausrüstungspflicht. Dies bedeutet entweder Winterreifen oder Radialreifen mit einer Mindestprofiltiefe von vier Millimetern; nach slowenischem Gesetz reichen allerdings zwei Winterreifen pro Fahrzeug aus. Experten raten jedoch dringend dazu, rundum Winterreifen zu montieren.

Winterreifenpflicht Tschechien:
Eine Winterausrüstungspflicht besteht in Tschechien zwischen 01.November und 30.April, Verkehrsschilder "PKW mit Schneeflocke" weisen auf die Notwendigkeit hin. Ohne Winterreifen in die weiße Pracht nach Tschechien zu fahren, ist nicht anzuraten – kurze Bremswege, gute Seitenführung und Grip zum Anfahren sind eben nicht zu ersetzen.

Winterreifenpflicht und Versicherungen

Die eigene Haftpflichtversicherung muss nach einem Unfall den Schaden am gegnerischen Auto in jedem Fall zahlen - egal, ob der Unfall mit oder ohne Winterreifen verursacht wurde. "Auch die Kaskoversicherung kann sich nur dann der Zahlungspflicht entziehen, wenn mehrere erschwerende Faktoren zusammenkommen: Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn jemand während der Fahrt mit dem Handy telefoniert und viel zu schnell mit Sommerreifen auf einer Winterfahrbahn unterwegs ist oder die Versicherung nachweisen kann, dass man trotz schon schwer verschneiten Straßen, vorsätzlich eine Fahrt mit Sommerreifen antritt. Mit so einem Verhalten, wird ja geradezu ein Unfall gefordert. Mit einem Regress des Versicherungsgeber kann dann sicher gerechnet werden.

Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit - siehe Haftungsausschluss im Impressum!
 
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